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   ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05   

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https://dejure.org/2005,33939
ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05 (https://dejure.org/2005,33939)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 20.07.2005 - 4 Ca 81/05 (https://dejure.org/2005,33939)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 4 Ca 81/05 (https://dejure.org/2005,33939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05
    Eine derartige Eigenmächtigkeit des Arbeitnehmers ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen ( vgl. BAG Beschluss v. 22.01.98, Az. 2 ABR 19/97).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05
    Umstände und Verhaltensweisen, die sich nicht auf das Arbeitsverhältnis auswirken, können bei der Abwägung keine Berücksichtigung finden, da nur vertragsbezogene Interessen beider Parteien des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB geschützt sind ( vgl. BAG v. 20.09.84, Az. 2 AZR 633/82).
  • LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98

    Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bei

    Auszug aus ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05
    Dem Arbeitnehmer steht ein die verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt ( vgl. LAG Berlin v. 12.03.99, Az. 2 Sa 53/98).
  • ArbG Rostock, 27.10.2004 - 4 Ca 1371/04
    Auszug aus ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05
    Dem vorliegenden Rechtsstreit gingen bereits eine Vielzahl anderer Rechtsstreitigkeiten der Parteien voraus, die unter den Az. 4 Ga 17/04, 4 Ca 1371/04, 4 Ca 2151/04, 4 Ca 2344/04, 4 Ca 2522/04, 4 Ca 2769/04 und 4 Ga 23/04 geführt wurden.
  • LAG Hamm, 15.11.2012 - 15 Sa 239/12

    Hinweispflicht bei der Ausübung des urückbehaltungnsrechts durch den Arbeitnehmer

    Dieser Tatbestand dauert an bis zu einer eventuell Wiederaufnahme der Arbeit mit der Folge, dass der Arbeitgeber noch zwei Wochen nach dem letzten unentschuldigten Fehltag - frühestens - die außerordentliche Kündigung erklären kann (BAG 22.01.1998 - 2 ABR 19/97, NZA 1998, 708; ArbG Rostock 20.07.2005 - 4 Ca 81/05, Juris).
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